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   BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12   

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https://dejure.org/2014,4888
BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12 (https://dejure.org/2014,4888)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2014 - IV ZB 30/12 (https://dejure.org/2014,4888)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - IV ZB 30/12 (https://dejure.org/2014,4888)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Fehlens der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten unter der Berufungsbegründungsschrift i.R.e. Antrags auf Wiedereinsetzung; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Lebensversicherung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung des Fehlens der Unterschrift eines Prozessbevollmächtigten unter der Berufungsbegründungsschrift i.R.e. Antrags auf Wiedereinsetzung; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Berufungsbegründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Eine nur "formelle Unterschrift" genügt nicht (BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, VersR 2004, 487 unter II 1).
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Dies lag ohne weiteren Vortrag schon deshalb nicht auf der Hand, weil die Berufungsbegründung als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen muss, was im Anwaltsprozess unter anderem voraussetzt, dass die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 9).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 258/05

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Erforderlich ist, dass der unterzeichnende Anwalt die Berufungsbegründung selbständig prüft und aufgrund der Prüfung die volle Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - IX ZB 258/05, NJW 2008, 1311 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Rechtsanwalt einfache Verrichtungen - wie die Kontrolle der Unterschriftsleistung in Schriftsätzen vor deren Versendung - einer entsprechend geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen darf (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 12; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, VersR 1985, 285 unter 2) und im Allgemeinen auch nicht verpflichtet ist, sich im Einzelfall über die ordnungsgemäße Ausführung einer durch allgemeine Weisung danach zulässigerweise einer Bürokraft übertragenen Aufgabe zu vergewissern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 52/12, iuris Rn. 8; vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 11).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen ausnahmsweise noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 6; Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - IV ZB 21/12, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Darauf, dass die Umstände, die zur Entschuldigung der Fristversäumung vorgebracht werden, vollständig vorgetragen werden müssen, braucht eine anwaltlich vertretene Partei nicht nach § 139 ZPO hingewiesen zu werden (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2013 - III ZB 29/13, juris Rn. 10; vom 10. Januar 2013 - I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233 Rn. 8).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 168/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Rechtsanwalt einfache Verrichtungen - wie die Kontrolle der Unterschriftsleistung in Schriftsätzen vor deren Versendung - einer entsprechend geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen darf (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 12; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, VersR 1985, 285 unter 2) und im Allgemeinen auch nicht verpflichtet ist, sich im Einzelfall über die ordnungsgemäße Ausführung einer durch allgemeine Weisung danach zulässigerweise einer Bürokraft übertragenen Aufgabe zu vergewissern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 52/12, iuris Rn. 8; vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 11).
  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Rechtsanwalt einfache Verrichtungen - wie die Kontrolle der Unterschriftsleistung in Schriftsätzen vor deren Versendung - einer entsprechend geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen darf (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 12; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, VersR 1985, 285 unter 2) und im Allgemeinen auch nicht verpflichtet ist, sich im Einzelfall über die ordnungsgemäße Ausführung einer durch allgemeine Weisung danach zulässigerweise einer Bürokraft übertragenen Aufgabe zu vergewissern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 52/12, iuris Rn. 8; vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 11).
  • BGH, 08.01.2013 - VI ZB 52/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichtverletzung des

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass ein Rechtsanwalt einfache Verrichtungen - wie die Kontrolle der Unterschriftsleistung in Schriftsätzen vor deren Versendung - einer entsprechend geschulten und zuverlässigen Bürokraft übertragen darf (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2009 - V ZB 168/08, juris Rn. 12; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, VersR 1985, 285 unter 2) und im Allgemeinen auch nicht verpflichtet ist, sich im Einzelfall über die ordnungsgemäße Ausführung einer durch allgemeine Weisung danach zulässigerweise einer Bürokraft übertragenen Aufgabe zu vergewissern (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - VI ZB 52/12, iuris Rn. 8; vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 11).
  • BGH, 20.03.2013 - IV ZB 21/12

    Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand nach Ablauf der Antragsfrist

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - IV ZB 30/12
    Nur erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, dürfen ausnahmsweise noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 6; Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - IV ZB 21/12, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 29/13

    Prüfung der Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist als Pflicht

  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 32/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages und Herausgabe

    Die Berufungsbegründung muss deshalb Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2014 - IV ZB 30/12, juris Rn. 14; vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6; jeweils m.w.N.).
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